Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) für die Verbands App
nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Fassung vom
Gliederung
- § 1 Gegenstand, Geltung und Dauer
- § 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen
- § 3 Weisungen
- § 4 Vertraulichkeit
- § 5 Sicherheit der Verarbeitung
- § 6 Unterauftragsverarbeiter
- § 7 Unterstützung bei den Rechten betroffener Personen
- § 8 Unterstützung bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO
- § 9 Rechte und Pflichten der Organisation
- § 10 Nachweise und Kontrollen
- § 11 Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
- § 12 Übermittlung in Drittländer
- § 13 Haftung
- § 14 Schlussbestimmungen
- Anlage 1: Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten und betroffene Personen je Modul
- Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter und weitere Empfänger
- Fassungen dieses Vertrags
zwischen
der Organisation, die die Verbands App nutzt und in ihr angelegt ist (in den AGB „Kunde“, nachfolgend „Organisation“)
– Verantwortlicher –
und
der radtke solutions GmbH, Bergedorfer Straße 92, 21029 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 185722, vertreten durch den Geschäftsführer Arkadius Markus Radtke (nachfolgend „radtke solutions“)
– Auftragsverarbeiter –
Ansprechstelle von radtke solutions für Datenschutz und Weisungen: datenschutz@radtke-solutions.de.
§ 1 Gegenstand, Geltung und Dauer
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch radtke solutions im Auftrag der Organisation bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Verbands App einschließlich Support und Fehlerbehebung. Die Verbands App ist die Vertragssoftware im Sinne von § 1 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verbands App („AGB“). Die Leistungen ergeben sich aus den AGB und den übrigen Vereinbarungen mit der Organisation (zusammen „Hauptvertrag“).
(2) Dieser Vertrag gilt ab der Anlage der Organisation in der Verbands App, also bereits während der kostenlosen Testphase nach § 2 Abs. 4 AGB. Er läuft so lange wie der Hauptvertrag. Er endet nicht, bevor radtke solutions die Pflichten nach § 11 erfüllt hat; solange radtke solutions Daten der Organisation verarbeitet, gilt er fort.
(3) Hat die Organisation mit radtke solutions einen Auftragsverarbeitungsvertrag individuell geschlossen, geht dieser vor. Für eine Eigene App gilt dieser Vertrag, soweit nichts anderes vereinbart ist; wird sie in einem eigenen Projekt beim Infrastrukturanbieter betrieben, gilt ergänzend Anlage 2 Nr. 7.
(4) In allen Fragen des Datenschutzes geht dieser Vertrag den AGB und den übrigen Bestandteilen des Hauptvertrags vor.
(5) Dieser Vertrag wird in Textform bzw. in einem elektronischen Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), insbesondere dadurch, dass die Person, die die Organisation in der Verbands App anlegt, dem dort angezeigten Hinweis auf diesen Vertrag zustimmt, oder dadurch, dass eine Person mit der Rolle Administrator der Organisation ihm auf eine Mitteilung von radtke solutions hin in Textform zustimmt. Die zustimmende Person handelt dabei für die Organisation. Die jeweils geltende Fassung kann die Organisation unter https://verbands.app/avv abrufen, speichern und ausdrucken.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen
(1) Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich je Modul der Verbands App aus Anlage 1. Anlage 1 gilt jeweils für die Funktionen, die die Organisation nutzt.
(2) radtke solutions verarbeitet die Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistungen nach dem Hauptvertrag und nach diesem Vertrag und nicht für eigene Zwecke.
(3) Die Organisation weist radtke solutions an, die Nutzungs- und Betriebsdaten nach Anlage 1 Nr. 7 zu statistischen Kennzahlen zusammenzufassen und dabei so zu anonymisieren, dass sie sich keiner bestimmten oder bestimmbaren Person mehr zuordnen lassen. Die so entstandenen Kennzahlen sind keine personenbezogenen Daten und nicht Gegenstand dieses Vertrags; für ihre Nutzung gelten § 5 Abs. 6 und § 12 Abs. 4 AGB.
(4) Die Datenbank und die serverseitige Verarbeitung der Verbands App laufen in der Region europe-west3 (Frankfurt am Main) des Infrastrukturanbieters Google. Dienste, bei denen Daten außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet werden können, nennt Anlage 3 mit Ort und Grundlage; für sie gilt § 12.
§ 3 Weisungen
(1) radtke solutions verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung der Organisation, auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, soweit radtke solutions durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem radtke solutions unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt radtke solutions der Organisation diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. a DSGVO).
(2) Dokumentierte Weisungen sind:
- dieser Vertrag mit seinen Anlagen und der Hauptvertrag;
- die Einstellungen und Handlungen der Organisation und ihrer berechtigten Nutzenden in der Verbands App, etwa das Ein- und Ausschalten von Funktionen, das Vergeben von Rollen sowie das Anlegen, Ändern, Exportieren, Anonymisieren und Löschen von Daten;
- Einzelweisungen in Textform, insbesondere per E-Mail an datenschutz@radtke-solutions.de.
Weisungen erteilen Personen mit der Rolle Administrator der Organisation sowie die nach § 4 Abs. 1 AGB benannten Ansprechpartner. Mündliche Weisungen bestätigt die Organisation unverzüglich in Textform.
(3) Ist radtke solutions der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, informiert radtke solutions die Organisation unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 2 DSGVO). radtke solutions darf die Durchführung der Weisung aussetzen, bis die Organisation sie bestätigt oder ändert.
(4) Personen von radtke solutions mit Betriebszugang, also mit der globalen Rolle „root“ in der Verbands App oder mit Zugang zur Konsole des Infrastrukturanbieters, greifen auf Daten der Organisation nur zu, soweit es für Betrieb, Sicherheit, Fehlerbehebung und Support im Auftrag der Organisation erforderlich ist oder die Organisation es anweist. Welche Daten die Rolle „root“ technisch erreicht, beschreibt Anlage 2 Nr. 1.3.
§ 4 Vertraulichkeit
(1) radtke solutions gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. b DSGVO). Die Verpflichtung gilt über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.
(2) radtke solutions und die ihr unterstellten Personen, die Zugang zu den Daten haben, verarbeiten diese ausschließlich auf Weisung der Organisation, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 29 DSGVO).
(3) § 8 Abs. 5 AGB (Geheimhaltung) bleibt unberührt.
§ 5 Sicherheit der Verarbeitung
(1) radtke solutions ergreift die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. c DSGVO). Sie sind in Anlage 2 beschrieben.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. radtke solutions darf sie an den Stand der Technik anpassen und durch gleichwertige oder wirksamere Maßnahmen ersetzen; das in Anlage 2 beschriebene Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen dokumentiert radtke solutions und aktualisiert Anlage 2.
(3) Für die Sicherheit in ihrem eigenen Bereich ist die Organisation verantwortlich, insbesondere für die Vergabe von Rollen und Zugängen an ihre Nutzenden und die Geheimhaltung von Zugangsdaten (§ 4 Abs. 4 AGB).
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Die Organisation erteilt radtke solutions die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) in Anspruch zu nehmen (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO). Die in Anlage 3 Teil A genannten Unterauftragsverarbeiter gelten mit Abschluss dieses Vertrags als genehmigt.
(2) radtke solutions informiert die Organisation über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an ihre Mitteilungsadresse (§ 9 Abs. 4) (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO) und aktualisiert Anlage 3.
(3) Die Organisation kann der Änderung innerhalb dieser Frist in Textform aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Die Parteien bemühen sich dann um eine einvernehmliche Lösung. Kommt sie bis zum Wirksamwerden der Änderung nicht zustande, kann die Organisation den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (§ 10 Abs. 3 AGB).
(4) radtke solutions erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 DSGVO). Anlage 3 Teil A nennt je Unterauftragsverarbeiter den Vertrag.
(5) Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet radtke solutions gegenüber der Organisation für die Einhaltung der Pflichten jenes Unterauftragsverarbeiters (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
(6) Hinweis zu Stripe. Für die Zahlungsfunktionen (Beitragseinzug in der Mitgliederverwaltung, Event-Ticketing und Buchungen) führt die Organisation ein eigenes Konto bei Stripe und akzeptiert die Vertragsbedingungen von Stripe selbst (§ 6a Abs. 3 AGB). Zahlungen werden als Direktzahlungen auf diesem Konto der Organisation abgewickelt (Stripe Connect, „Direct Charges“). Stripe ist insoweit kein Unterauftragsverarbeiter von radtke solutions; in welcher Rolle Stripe gegenüber der Organisation handelt, richtet sich nach deren Vertrag mit Stripe. radtke solutions übermittelt im Auftrag der Organisation die für die Zahlungsabwicklung nötigen Daten an deren Stripe-Konto (Anlage 1 Nr. 3 und 4). Die Abrechnung der Leistungen von radtke solutions gegenüber der Organisation über Stripe verantwortet radtke solutions selbst; sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
(7) Empfänger ohne Auftragsverarbeitung. Anlage 3 Teil B nennt Empfänger, die bei der Nutzung der Verbands App Daten erhalten, sie aber nach eigenen Bedingungen und nicht im Auftrag von radtke solutions verarbeiten, etwa die Zustellung von Push-Benachrichtigungen an Apple-Geräte. Die Übermittlung an sie erfolgt auf Weisung der Organisation (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Für die Hinzunahme eines solchen Empfängers gelten Absatz 2 und 3 entsprechend.
§ 7 Unterstützung bei den Rechten betroffener Personen
(1) radtke solutions unterstützt die Organisation angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, ihrer Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. e DSGVO).
(2) Dafür stellt die Verbands App der Organisation insbesondere folgende Funktionen bereit, mit denen sie selbst handelt:
- Exportieren (für Auskunft und Datenübertragbarkeit): die Nutzerliste, die Mitgliederliste (bis zu 5.000 Mitgliedschaften je Export), die Beiträge eines Zeitraums, die Teilnehmenden eines Termins, Umfrageergebnisse und Buchungen, jeweils als CSV-Datei; das Rechnungsarchiv als ZIP-Datei, die 24 Stunden abrufbar ist. Mitglieder rufen ihre eigenen Beitragsrechnungen als PDF ab.
- Berichtigen: Die Organisation bearbeitet Profil-, Mitglieds- und Inhaltsdaten in der Verbands App; Ansprechpersonen von Mitgliedsunternehmen pflegen die Personen ihrer Mitgliedschaft selbst.
- Löschen und Anonymisieren: Eine Person kann ihr Nutzerkonto selbst löschen, die Organisation kann Nutzerkonten löschen. Dabei werden das Nutzerdokument der Person in der Organisation, ihr Profilbild in dieser Organisation, ihre gespeicherten Einstellungen und, wenn die Person keiner weiteren Organisation angehört, ihr Anmeldekonto gelöscht; Inhalte, die die Person verfasst hat, etwa Beiträge und Chatnachrichten, bleiben in der Organisation, bis diese sie löscht. Sicherungen und Wiederherstellungspunkte laufen nach ihren Fristen aus (Anlage 2 Nr. 4). Beendete Mitgliedschaften ohne offenen Beitrag kann die Organisation anonymisieren, Mitgliedschaften ohne Beitrag ganz löschen; Rechnungen bleiben dabei wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erhalten.
(3) Soweit diese Funktionen nicht ausreichen, etwa für eine vollständige Auskunft über alle Daten einer Person oder für die Löschung von Daten, für die es keine Funktion gibt (zum Beispiel abgelehnte oder zurückgezogene Mitgliedsanträge), unterstützt radtke solutions die Organisation auf Weisung in Textform.
(4) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen zu Daten der Organisation an radtke solutions, leitet radtke solutions es unverzüglich an die Organisation weiter. radtke solutions beantwortet solche Anliegen nicht selbst, es sei denn, die Organisation weist es an.
§ 8 Unterstützung bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO
(1) radtke solutions unterstützt die Organisation unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der radtke solutions zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. f DSGVO).
(2) Wird radtke solutions eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Organisation bekannt, meldet radtke solutions sie der Organisation unverzüglich (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), in Textform an ihre Mitteilungsadresse (§ 9 Abs. 4). Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit den Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der betroffenen Datensätze;
- Name und Kontaktdaten einer Anlaufstelle für weitere Informationen;
- eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung;
- eine Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Angaben, die noch nicht vorliegen, reicht radtke solutions ohne unangemessene weitere Verzögerung nach (Art. 33 Abs. 4 DSGVO).
(3) radtke solutions ergreift unverzüglich die Maßnahmen, die zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen erforderlich sind, und stimmt sie mit der Organisation ab. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) und die Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) obliegen der Organisation; radtke solutions unterstützt sie dabei.
(4) Bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO) stellt radtke solutions der Organisation die Informationen zur Verfügung, die radtke solutions vorliegen, insbesondere zu den Verarbeitungsvorgängen (Anlage 1), den Maßnahmen (Anlage 2) sowie den Unterauftragsverarbeitern und weiteren Empfängern (Anlage 3).
§ 9 Rechte und Pflichten der Organisation
(1) Die Organisation ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Sie ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich (§ 8 Abs. 4 AGB). Sie entscheidet insbesondere, welche Daten sie in die Verbands App einbringt, welche Funktionen sie nutzt und wie lange sie Daten aufbewahrt.
(2) Bringt die Organisation besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ein, etwa in Inhalten, Dokumenten oder Umfragen, stellt sie die Rechtsgrundlage dafür sicher.
(3) Die Organisation informiert radtke solutions unverzüglich, wenn sie Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
(4) Mitteilungsadresse. Mitteilungen nach diesem Vertrag richtet radtke solutions an die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, den die Organisation nach § 4 Abs. 1 AGB benannt hat; hat sie keinen benannt, an die E-Mail-Adressen der Personen, die in der Verbands App die Rolle Administrator der Organisation haben (zusammen „Mitteilungsadresse“). Die Organisation hält diese Angaben aktuell.
(5) Die Organisation informiert die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO. radtke solutions stellt ihr dafür die Angaben dieses Vertrags und seiner Anlagen zur Verfügung.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
(1) radtke solutions stellt der Organisation alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. h DSGVO). Nachweise sind insbesondere dieser Vertrag mit seinen Anlagen, Auskünfte und Dokumentation von radtke solutions zu den Maßnahmen nach Anlage 2 sowie die Zertifikate und Prüfberichte, die der Infrastrukturanbieter Google für seine Dienste veröffentlicht oder bereitstellt (Anlage 3 Nr. A1).
(2) radtke solutions ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen, die von der Organisation oder einem von ihr beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt dazu bei. Überprüfungen kündigt die Organisation mit angemessener Frist in Textform an. Sie finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und werden so durchgeführt, dass der Betrieb von radtke solutions nicht unverhältnismäßig gestört wird. Ein beauftragter Prüfer ist zur Vertraulichkeit zu verpflichten und darf nicht im Wettbewerb mit radtke solutions stehen. Geschäftsgeheimnisse von radtke solutions und Daten anderer Organisationen bleiben geschützt.
(3) Rechenzentren und Dienste der Unterauftragsverarbeiter werden über deren Nachweise (Zertifikate, Prüfberichte) überprüft. Eine Inspektion bei einem Unterauftragsverarbeiter richtet sich nach dessen Vertragsbedingungen.
(4) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einer Überprüfung. Für Inspektionen vor Ort kann radtke solutions einen angemessenen Ausgleich ihres Aufwands verlangen. Das gilt nicht, wenn die Inspektion wegen eines begründeten Verdachts auf einen Verstoß von radtke solutions gegen diesen Vertrag erfolgt oder einen solchen Verstoß bestätigt.
(5) radtke solutions arbeitet auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde zusammen (Art. 31 DSGVO). Sie informiert die Organisation unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie diesen Vertrag betreffen.
§ 11 Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
(1) Weist die Organisation radtke solutions in Textform an, ihr die Daten herauszugeben, stellt radtke solutions der Organisation binnen 30 Tagen nach dem Ende des Hauptvertrags einen Export der Daten der Organisation in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Spätestens 30 Tage nach Ablauf dieser Frist löscht radtke solutions die Daten der Organisation, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 1 lit. g DSGVO). Die Organisation kann die Löschung auch ohne vorherigen Export verlangen.
(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Organisation, etwa für Rechnungen nach § 147 AO und § 257 HGB, bleiben unberührt. Daten, die die Organisation aufbewahren muss, sichert sie vor der Löschung über den Export nach Absatz 1 oder über die Exportfunktionen der Verbands App (§ 7 Abs. 2 Nr. 1).
(3) Endet die kostenlose Testphase, ohne dass die Organisation ein kostenpflichtiges Paket bucht oder einen anderen Vertrag mit radtke solutions schließt, löscht radtke solutions die Daten der Organisation 12 Monate nach dem Ende der Testphase. Bis dahin bleiben die Daten gespeichert und die Nutzung ist eingeschränkt; bucht die Organisation in dieser Zeit, gilt dieser Vertrag mit dem Hauptvertrag fort. Auf Weisung der Organisation löscht radtke solutions die Daten früher.
(4) Sicherungen und Wiederherstellungspunkte, die Daten der Organisation enthalten, werden nicht einzeln bereinigt. Sie laufen mit Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist aus, spätestens 98 Tage nach ihrer Erstellung (Anlage 2 Nr. 4). Bis dahin bleiben sie durch die Maßnahmen nach Anlage 2 geschützt und werden für Daten der Organisation nicht genutzt. Muss eine Sicherung zur Wiederherstellung anderer Daten eingespielt werden, löscht radtke solutions die darin enthaltenen Daten der Organisation erneut. Protokolle der serverseitigen Verarbeitung laufen nach ihrer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen aus, Prüfprotokolle des Infrastrukturanbieters über Verwaltungs- und Systemvorgänge im Projekt nach der von ihm fest vorgegebenen Frist von 400 Tagen.
(5) Nutzungsereignisse, Fehlerberichte und Mailversand-Auswertungen der Betriebsauswertung (Anlage 1 Nr. 7), die der Organisation zugeordnet sind, löscht radtke solutions mit den übrigen Daten nach Absatz 1 bzw. 3, soweit sie nicht schon vorher nach den Fristen in Anlage 1 Nr. 7 gelöscht sind. Ereignisse in Google Analytics for Firebase laufen mit der Aufbewahrungsfrist nach Anlage 1 Nr. 7 aus.
(6) radtke solutions bestätigt der Organisation die Löschung auf Verlangen in Textform.
(7) Unterlagen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen, etwa der Beleg der Zustimmung zu diesem Vertrag, darf radtke solutions entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren.
§ 12 Übermittlung in Drittländer
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR (Drittland) oder an eine internationale Organisation erfolgt nur auf dokumentierte Weisung der Organisation und nur, wenn die Bedingungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind. Grundlage ist insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO, für zertifizierte Empfänger in den USA der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023 (EU-US Data Privacy Framework), oder eine geeignete Garantie nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, insbesondere die Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021.
(2) Mit diesem Vertrag weist die Organisation die in Anlage 3 genannten Übermittlungen an. Anlage 3 nennt je Dienst den Ort und die Grundlage.
(3) Eine neue Übermittlung in ein Drittland gilt als Änderung nach § 6 Abs. 2 und 3.
§ 13 Haftung
(1) Gegenüber betroffenen Personen haften die Parteien nach Art. 82 DSGVO.
(2) Im Verhältnis der Parteien zueinander trägt jede Partei den Schaden nach ihrem Anteil an der Verantwortung für den Umstand, durch den er eingetreten ist (Art. 82 Abs. 5 DSGVO). Für Umfang und Höhe der Haftung der Parteien zueinander gilt im Übrigen § 9 AGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Textform; ein elektronisches Format genügt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Anlage 2 aktualisiert radtke solutions nach § 5 Abs. 2, Anlage 3 nach § 6 Abs. 2, 3 und 7. Anlage 1 aktualisiert radtke solutions, soweit sich das Schutzniveau dadurch nicht verringert, insbesondere wenn Fristen kürzer werden, Daten oder Dienste entfallen oder eine neue Funktion erst genutzt wird, wenn die Organisation sie einschaltet oder verwendet (§ 3 Abs. 2 Nr. 2); sie teilt solche Aktualisierungen in Textform an die Mitteilungsadresse mit.
(2) Andere Änderungen dieses Vertrags teilt radtke solutions der Organisation mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform an ihre Mitteilungsadresse (§ 9 Abs. 4) mit, zusammen mit der neuen Fassung. Sie werden wirksam, wenn die Organisation ihnen in Textform zustimmt. Stimmt sie nicht zu, gilt für sie die bisherige Fassung fort; das Recht beider Parteien, den Hauptvertrag zu kündigen, bleibt unberührt.
(3) Die geltende Fassung und die früheren Fassungen dieses Vertrags stellt radtke solutions unter https://verbands.app/avv zum Abruf bereit.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.
Anlage 1: Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten und betroffene Personen je Modul
Art der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO), für alle Module: Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an die Empfänger nach Anlage 3 Teil A und B, Abgleichen, Einschränken, Löschen.
Betroffene Personen, je nach genutzten Funktionen:
- Nutzende der Organisation: Geschäftsstelle, Haupt- und Ehrenamt, Mitglieder mit Zugang zur App, eingeladene Personen;
- Mitglieder, auch ohne Zugang zur App;
- Interessenten und Antragstellende;
- gesetzliche Vertretungen Minderjähriger;
- Ansprechpersonen und Mitarbeitende von Mitgliedsunternehmen;
- Familienmitglieder und weitere Personen einer Mitgliedschaft;
- Teilnehmende und Käufer bei Terminen und Buchungen;
- Empfänger von E-Mails der Verbands App;
- Personen, die in Inhalten der Organisation genannt sind.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand, es sei denn, die Organisation bringt sie ein (§ 9 Abs. 2).
Nr. 1 Nutzerkonten und Anmeldung (alle Module)
- Zweck: Konten, Anmeldung, Rollen und Rechte, Profile, Einladungen, Benachrichtigungseinstellungen.
- Kontodaten: E-Mail-Adresse, Firma, Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Position, Anschrift, Telefon, Mobilnummer, Website, Freitext; Freigaben und Sichtbarkeit des Profils; Rollen, Freischaltung, Zuordnung zu Arbeitsgruppen, Benachrichtigungseinstellungen; Profilbild und Logo; Einladungsstatus; Kennzeichen für Nur-Lese-Konten.
- Anmeldung über Firebase Authentication mit E-Mail und Passwort, E-Mail-Link oder, soweit die Organisation es eingeschaltet hat, einem Google- bzw. Apple-Konto: E-Mail-Adresse, Passwort als Hashwert, Kennung des verknüpften Kontos, Anmeldemetadaten. Ein Anmeldekonto kann mehreren Organisationen zugeordnet sein; es wird gelöscht, wenn die Person keiner Organisation mehr angehört. In der Web-App lädt Firebase Authentication auf Mobil-Browsern und in Safari schon beim Start ein Skript von Google (
apis.google.com) und ein Anmelde-iframe von der Domain der App-Anmeldung; das braucht die Anmeldung mit einem Google- bzw. Apple-Konto. Dabei erhält Google die IP-Adresse und Angaben zum Browser. Die Apps aus dem App Store und von Google Play laden beides nicht. - Nutzungsprotokoll je Konto: letzte Anmeldung, App-Version, letzte Rückkehr in die App, Zahl der App-Starts, Stand des Bewertungsdialogs.
- Geräte und Lesestatus: Gerätetoken für Push-Benachrichtigungen; Lesebestätigungen und Besuche von Inhalten.
- Profilbilder und Firmenlogos von Drittanbietern: Für die Anzeige ruft das Gerät der betrachtenden Person bei Gravatar ein Bild zum MD5-Hashwert der E-Mail-Adresse der angezeigten Person ab und bei logo.dev ein Logo zur Domain ihrer E-Mail-Adresse (nicht bei allgemeinen E-Mail-Anbietern). Dabei erhalten die Anbieter die IP-Adresse und die Browserkennung des betrachtenden Geräts (Anlage 3 Nr. A3 und B2).
Nr. 2 Kollaboration
- Zweck: Kommunikation und Zusammenarbeit in der Organisation: Neuigkeiten mit Kommentaren, Termine mit Zu- und Absagen und Warteliste, Dokumente, Chats, Umfragen, Wiki, Seiten, Startseite, Bildergalerien, Suche; Benachrichtigungen per Push und E-Mail, Termin-Mails mit Kalenderanhang.
- Daten: Inhalte mit Verfasser, Zeitpunkten und Zielgruppen; Kommentare und Chatnachrichten; Dateien und Medien; Termindaten und Teilnahmestatus; Umfrageantworten; Suchindex mit Titeln, Inhalten, Beteiligten und Daten der Inhalte, einschließlich des Textes hochgeladener Dateien, den die Verbands App selbst ausliest; Push-Benachrichtigungen mit Titel, Text und Bildadresse; Mailversand-Aufträge mit Empfängern (E-Mail-Adresse, Name, Zustellstatus).
Nr. 3 Mitgliederverwaltung
- Zweck: Mitgliedsanträge, Verwaltung von Mitgliedschaften und Personen, Beitragsberechnung, Rechnungen und E-Rechnungen, Zahlungseinzug über das Stripe-Konto der Organisation, Zahlungserinnerungen, digitaler Mitgliedsausweis mit Prüfung, Import und Export, Aufbewahrung und Anonymisierung.
- Mitgliedschaft: Status; Inhaber (Person oder Unternehmen mit Name, Rechtsform, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Größenklasse bzw. Zahl der Mitarbeitenden); Ansprechperson; Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse für Rechnungen; Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz; Personen der Mitgliedschaft; Mitgliedstyp, Beginn, Ende, Mitgliedsnummer; Antrag mit Quelle, Zeitpunkt, Entscheidung, Ablehnungsgrund und Notiz der Verwaltung; Kündigung, Sperre und Beendigung mit Grund; Zustimmung zu Satzung und Beitragsordnung mit Fassung, Zeitpunkt und Person; Zahlungsart, Zahlungsstatus, Abrechnungsintervall; Verlauf (wer hat wann was geändert).
- Person: Anrede, Titel, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefon, Geburtsdatum, Anschrift; Art der Person (Mitglied, gesetzliche Vertretung, Kontakt); Zuordnung zu Mitgliedschaften.
- Beitrag und Rechnung: Rechnungsnummer; Empfänger mit Name, E-Mail-Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift; Positionen, Steuer, PDF-Datei; E-Rechnung (ZUGFeRD/Factur-X, XRechnung); Zahlungsversuche und -fehler, Erstattungen; Versand und Zahlungserinnerungen.
- Zahlungsbezug: In der Verbands App nur die Zahlungsart, ihr Status, die letzten vier Stellen von IBAN bzw. Kartennummer, bei Karten die Marke, sowie die Kennungen bei Stripe. An das Stripe-Konto der Organisation übermittelt radtke solutions Name und E-Mail-Adresse für Rechnungen des Mitglieds als Kunde, bei der Übernahme bestehender SEPA-Mandate per Import IBAN, Name und E-Mail-Adresse, sowie Kennungen der Organisation als Metadaten.
- Ausweisprüfung: prüfende Person, Zeitpunkt, Ergebnis.
- PDF-Erzeugung: Der Inhalt einer Rechnung (u. a. Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Beträge, Bankdaten) wird in einer Funktion im Projekt der Verbands App zu einer PDF-Datei gesetzt; dabei wird das Logo der Organisation von der Adresse geladen, die die Organisation hinterlegt hat.
Nr. 4 Event-Ticketing und Buchungen
- Zweck: Verkauf und Verwaltung von Tickets und Leistungen zu Terminen, Zahlung über Stripe Checkout auf dem Stripe-Konto der Organisation, Einlass per QR-Code, Belege und E-Rechnungen, Erstattungen und Streitfälle.
- Daten: Buchungs-, Bestell- und Transaktionsnummern; Ticket- und Leistungsdaten; Angaben zu Käufern und Teilnehmenden; QR-Codes (gespeichert nur als Hashwert); Zahlungsstatus, Erstattungen, Streitfälle. An das Stripe-Konto der Organisation geht bei einem Ticketkauf die E-Mail-Adresse.
Nr. 5 Eigene App
- Zweck: Betrieb der Verbands App als App der Organisation mit eigenem Namen und Symbol in den App-Stores, die radtke solutions über eigene Entwicklerkonten veröffentlicht, teilweise in einem eigenen Projekt beim Infrastrukturanbieter; beim Wechsel Übernahme der bestehenden Inhalte, Mitglieder, Gruppen und Berechtigungen.
- Daten: wie Nr. 1 bis 4 und 6 im jeweiligen Projekt.
- Für ein eigenes Projekt gilt Anlage 2 Nr. 7.
Nr. 6 KI-Assistenz
- Zweck: Erstellen und Korrigieren von Texten, Teaser, Auswertung hochgeladener Dokumente, Erzeugen von Bildern zu Beiträgen.
- Daten: eingegebene Texte; hochgeladene Dokumente, wobei PDF-Dateien und Bilder als Datei an das Modell gehen und DOCX-, XLSX-, PPTX-, TXT- und CSV-Dateien vorher in der Verbands App zu Text umgewandelt werden; der KI-Kontext der Organisation. Für ein Bild: Titel des Beitrags, dessen erste 500 Zeichen, bis zu 4.000 Zeichen KI-Kontext und die Markenfarben. Sitzungen für Uploads laufen nach 24 Stunden ab, Vorschauen nach 7 Tagen; danach werden sie automatisch gelöscht (Anlage 2 Nr. 3).
- Ort: Texte werden in der Region europe-west3 verarbeitet, Bilder über den Endpunkt
globalvon Vertex AI (Anlage 3 Nr. A1g).
Nr. 7 Betrieb, Protokolle und Auswertung
- Zweck: Betrieb, Fehleranalyse und Fehlerbehebung, Nachvollziehbarkeit des Mailversands, Sicherheit.
- Protokolle der serverseitigen Verarbeitung (Cloud Logging): Logzeilen der serverseitigen Funktionen, die personenbezogene Inhalte enthalten können; Aufbewahrung 30 Tage. Prüfprotokolle des Infrastrukturanbieters über Verwaltungs- und Systemvorgänge im Projekt (etwa Bereitstellungen und Konfigurationsänderungen mit der handelnden Kennung): 400 Tage, von Google fest vorgegeben.
- Betriebsauswertung von radtke solutions (eigene Anwendung beim Infrastrukturanbieter, Anlage 3 Nr. A1k), im Auftrag der Organisation für Betrieb und Fehleranalyse:
- Nutzungsereignisse der App: Ereignis, Seite, Funktion, Organisation, Nutzerkennung, Sitzung, Gerätetyp und -modell, Betriebssystem, App-Version, Bildschirmgröße, Sprache, Zeitzone, Netzart; die Sitzungskennung entsteht beim Start der App und wird nicht auf dem Gerät gespeichert;
- Fehlerberichte der App mit E-Mail-Adresse, Name, Nutzer- und Dokumentkennung, Fehlermeldung, Gerät und Netzart;
- Fehler der serverseitigen Verarbeitung mit Meldung und Programmstelle;
- Zusammenfassungen von Mailversand-Aufträgen mit E-Mail-Adresse, Name und Dokumentkennung gescheiterter Empfänger sowie dem Titel des Inhalts.
- Aufbewahrung: Mailversand-Auswertung 180 Tage. Für Nutzungsereignisse und Fehlerberichte ist noch keine feste Frist eingerichtet; sie werden spätestens nach § 11 Abs. 5 gelöscht.
- Google Analytics for Firebase in der App, nur wenn die Person in der App eingewilligt hat (nach der Anmeldung, je Gerät, im Profil unter „Datenschutz“; voreingestellt: aus; Widerruf jederzeit an derselben Stelle, dabei werden die Analysedaten auf dem Gerät gelöscht, in der Web-App die Cookies
_ga): Bildschirmnamen und Ereignisse, ohne Nutzerkennung und ohne Inhalte von Protokollzeilen; Signale für Werbezwecke als verweigert, auf Android ohne Werbe-ID. Ohne Einwilligung erhebt, sendet und speichert die App dafür nichts. In den Apps aus dem App Store und von Google Play gilt das erst ab der nächsten App-Version; bis zum Update kann eine installierte ältere Version weiter ohne Einwilligung Nutzungsereignisse an Google Analytics for Firebase senden. In der Web-App gilt es sofort. Die Einwilligung holt die App ein; sie deckt zugleich die Speicherung von Informationen auf dem Gerät (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Aufbewahrung: Ereignisdaten auf Nutzerebene bewahrt Google nach der Einstellung der Property höchstens 14 Monate auf. - Mailversand-Aufträge mit Empfängern laufen nach 180 Tagen ab und werden danach automatisch gelöscht (Anlage 2 Nr. 3).
- Benachrichtigung des Betriebs: Bei der Anlage einer Organisation erhält radtke solutions eine E-Mail mit den Angaben der Organisation.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Die Angaben gelten für die Verbands App im Projekt „verbandsapp“ beim Infrastrukturanbieter Google. Für eine Eigene App in einem eigenen Projekt gilt ergänzend Nr. 7.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1.1 Rechenzentren. Die Plattform läuft auf der Infrastruktur von Google (Anlage 3 Nr. A1). Die physische Sicherheit der Rechenzentren weist Google über seine Zertifikate und Prüfberichte nach (§ 10 Abs. 1).
1.2 Zugang zu den Systemen
- Nutzende melden sich über Firebase Authentication an: mit E-Mail und Passwort, mit einem E-Mail-Link oder mit einem Google- bzw. Apple-Konto, soweit die Organisation diese Anmeldung eingeschaltet hat.
- Die Zugänge von radtke solutions zur Konsole des Infrastrukturanbieters (Google Cloud, Firebase) sind mit Mehr-Faktor-Authentifizierung geschützt.
- Die Betriebsrolle „root“ und Administrationszugänge zur Konsole des Infrastrukturanbieters vergibt radtke solutions nach dem Vier-Augen-Prinzip.
1.3 Zugriff und Berechtigungen
- Trennung der Organisationen: Auf Inhalte, Nutzer- und Mitgliederdaten einer Organisation greift nur zu, wer ihr angehört oder die Betriebsrolle „root“ hat (unten); geprüft wird das serverseitig anhand der Anmeldedaten in den Sicherheitsregeln (Security Rules) von Firestore und Storage.
- Rollen je Organisation: Administrator, Redaktion, Check-In, Sales-Manager und, wenn die Mitgliederverwaltung eingeschaltet ist, die Rolle Mitgliederverwaltung; die Organisation vergibt sie.
- Mitgliederverwaltung: Mitgliedschaften, Personen und Beiträge lesen nur die Rollen Administrator und Mitgliederverwaltung sowie die Person selbst bzw. wer ihre Mitgliedschaft verwaltet. Kein Client schreibt diese Daten; jeder Schreibweg läuft über eine serverseitige Funktion, die zuerst Nur-Lese-Konten abweist und dann die Berechtigung prüft. Dateien der Mitgliederverwaltung (etwa Rechnungen) lesen nur diese beiden Rollen, schreiben kann sie kein Client. Kennungen bei Stripe und der Beleg der Zustimmung zu diesem Vertrag sind für keinen Client lesbar.
- Nur-Lese-Konten: Schreibende serverseitige Funktionen weisen Konten mit Nur-Lese-Kennzeichen ab.
- Betriebsrolle „root“: Die globale Rolle vergibt nur ein bestehender root; die Vergabe wird mit dem Aufrufer protokolliert. root liest die Daten der Organisation, ihre Nutzer- und Abrechnungsdaten und Dateien außer denen der Mitgliederverwaltung; auf Mitgliederdaten greift root über die serverseitigen Funktionen zu. Zum Zweck dieses Zugriffs gilt § 3 Abs. 4.
1.4 Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Gespeicherte Daten verschlüsselt Google standardmäßig auf der Speicherebene mit AES-256.
- Die Verbindung zwischen Endgerät und Plattform ist mit TLS verschlüsselt (HTTPS); die Web-App wird nur über HTTPS ausgeliefert.
- Zugangsschlüssel für Zahlungslinks und QR-Codes speichert die Verbands App nur als SHA-256-Hashwert; weitergeleitete Zahlungsereignisse sind mit HMAC signiert.
- Die Schlüssel für Stripe liegen im Secret Manager von Google, nicht im Quelltext.
1.5 Datensparsamkeit im Zahlungsverkehr. IBAN und Kartendaten geben Mitglieder direkt bei Stripe ein; die Verbands App speichert davon nur die letzten vier Stellen (Anlage 1 Nr. 3).
1.6 Trennung von Test und Betrieb. Die Betriebsauswertung erhält nur Ereignisse aus der Produktion: Die App sendet nur im Produktionsbetrieb, serverseitig wird nur aus einer echten Laufzeitumgebung der Functions gesendet.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Jede Änderung an einer Mitgliedschaft wird im Verlauf der Mitgliedschaft festgehalten (wer, wann, was), in derselben Transaktion wie die Änderung; Ausweisprüfungen ebenso.
- Beiträge und Rechnungsnummern entstehen serverseitig in einer Transaktion; ein Client kann sie nicht anlegen oder ändern.
- Die Zustimmung zu AGB, diesem Vertrag und Datenschutzerklärung im Assistenten der Beitragsrechnung wird mit den Fassungen, der Serverzeit und dem Konto festgehalten.
- Protokolle der serverseitigen Verarbeitung werden 30 Tage aufbewahrt (Anlage 1 Nr. 7).
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Die Datenbank (Cloud Firestore) liegt regional in europe-west3 (Frankfurt am Main), die serverseitigen Funktionen und Warteschlangen laufen ebenfalls in europe-west3.
- Drosselungen begrenzen die Last und schützen Empfänger:
- Anmeldelinks ohne Anmeldung: höchstens ein Versand je Organisation und Adresse in 5 Minuten, höchstens 1.000 Versände und 5.000 Versuche je Organisation und Tag;
- Rechnungsversand der Mitgliederverwaltung: höchstens 300 E-Mails je Organisation und Stunde; bis zur Buchung zusätzlich höchstens 1.000 je Tag.
- Kurzlebige Daten tragen ein festes Ablaufdatum und werden danach automatisch gelöscht, in der Regel binnen 24 Stunden: QR-Codes nach 10 Minuten, KI-Upload-Sitzungen nach 24 Stunden, KI-Vorschauen nach 7 Tagen, Sperren für Anmeldelinks nach 2 Tagen, Versandkontingente nach 3 Tagen, Merker gegen doppelte Benachrichtigungen nach 14 Tagen, Mailversand-Aufträge und ihre Empfänger nach 180 Tagen.
4. Wiederherstellung (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)
- Für die Datenbank ist die Wiederherstellung zu einem beliebigen Zeitpunkt der letzten 7 Tage eingerichtet (Point-in-time Recovery).
- Geplante Sicherungen der Datenbank werden 98 Tage aufbewahrt und liegen am selben Ort wie die Datenbank.
5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
- Für die Sicherheitsregeln und Schreibwege der Mitgliederverwaltung, die Abweisung von Nur-Lese-Konten und den Schutz der Betriebsauswertung bestehen automatisierte Tests im Quelltext, die das hier beschriebene Verhalten prüfen.
- radtke solutions hält Vorfälle mit Ursache, Wirkung und Abhilfe in der Betriebsdokumentation fest, prüft danach die Maßnahmen dieser Anlage und passt sie nach § 5 Abs. 2 an.
6. Organisatorische Maßnahmen
- Verpflichtung aller Personen mit Zugriff auf Vertraulichkeit (§ 4).
- Mehr-Faktor-Authentifizierung und Vier-Augen-Prinzip für Administrationszugänge (Nr. 1.2).
- Zugriff des Betriebs nur zu den Zwecken nach § 3 Abs. 4.
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Organisation nach § 8 Abs. 2.
7. Eigene Projekte einer Eigenen App
Wird eine Eigene App in einem eigenen Projekt beim Infrastrukturanbieter betrieben, gelten die Maßnahmen dieser Anlage entsprechend. Der Ort der Datenbank sowie Wiederherstellungspunkte und Sicherungen können von Nr. 3 und 4 abweichen; radtke solutions teilt der Organisation die Angaben für ihr Projekt in Textform mit.
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter und weitere Empfänger
Stand: . Änderungen nach § 6 Abs. 2, 3 und 7.
Teil A: Unterauftragsverarbeiter (§ 6 Abs. 1 bis 5)
| Nr. | Anbieter und Sitz | Leistung | Datenarten | Ort der Verarbeitung | Grundlage einer Drittlandübermittlung | Vertrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A1 | Google: die nach den Bedingungen von Google zuständige Gesellschaft, also Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, für Google Cloud nach der Rechnungsanschrift Google Cloud EMEA Limited, Dublin, Irland, bzw. Google LLC, USA; mit deren Unterauftragsverarbeitern nach den Listen von Google | Infrastruktur der Verbands App, siehe Nr. A1a bis A1k | siehe Nr. A1a bis A1k | siehe Nr. A1a bis A1k | EU-US Data Privacy Framework (Zertifizierung von Google LLC nach deren Angabe); Standardvertragsklauseln in den Google-Bedingungen | Cloud Data Processing Addendum (Google-Cloud-Dienste einschließlich Firestore, Storage, Functions, Authentication, Vertex AI, BigQuery, Logging, Cloud Run) bzw. Firebase Data Processing and Security Terms (Hosting, Cloud Messaging), für Nr. A1i die Google Ads Data Processing Terms |
| A1a | Cloud Firestore (Datenbank) mit Point-in-time Recovery und Sicherungen | alle Daten nach Anlage 1 | europe-west3 (Frankfurt am Main); Sicherungen am selben Ort | – | wie Nr. A1 | |
| A1b | Cloud Storage (Dateien) | Dateien, Medien, Rechnungs-PDFs, Exporte | europe-west3 (Frankfurt am Main) | – | wie Nr. A1 | |
| A1c | Cloud Functions und Cloud Tasks (serverseitige Verarbeitung, Mailaufträge, PDF-Erzeugung) | alle Daten nach Anlage 1, soweit verarbeitet | europe-west3 | – | wie Nr. A1 | |
| A1d | Google, für die Auslieferung mit Fastly, Inc., USA | Firebase Hosting (Auslieferung der Web-App über ein weltweites Netz von Servern) | Verbindungsdaten des abrufenden Geräts (u. a. IP-Adresse) | weltweit, auch USA | wie Nr. A1 | wie Nr. A1 |
| A1e | Firebase Authentication (Anmeldung, Passwort-Zurücksetzung, Anmeldung mit Google- bzw. Apple-Konto) | E-Mail-Adresse, Passwort als Hashwert, Kennung verknüpfter Konten, Anmeldemetadaten; in der Web-App IP-Adresse und Browserangaben beim Laden des Anmeldeskripts (Anlage 1 Nr. 1) | USA | wie Nr. A1 | wie Nr. A1 | |
| A1f | Firebase Cloud Messaging (Zustellung von Push-Benachrichtigungen; auf Apple-Geräten weiter über Nr. B1) | Gerätetoken, Titel, Text und Bildadresse der Benachrichtigung | ohne festen Ort | wie Nr. A1 | wie Nr. A1 | |
| A1g | Vertex AI (Gemini): KI-Assistenz | Texte, Dokumente, KI-Kontext (Anlage 1 Nr. 6) | Texte: europe-west3; Bilder: Endpunkt global, ohne Zusage eines Verarbeitungsorts, auch außerhalb der EU |
Bilder: wie Nr. A1 | wie Nr. A1 | |
| A1h | BigQuery: Suchindex; Dataset für Auswertungen im Projekt der Verbands App | Suchindex: Titel, Inhalte, Beteiligte und Daten der Inhalte (Anlage 1 Nr. 2) | Suchindex: europe-west3 (Frankfurt am Main); Dataset für Auswertungen: EU (Multiregion) | – | wie Nr. A1 | |
| A1i | Google Analytics for Firebase (Auswertung der App nach Einwilligung, Anlage 1 Nr. 7) | Bildschirmnamen und Ereignisse der App, ohne Nutzerkennung und ohne Inhalte von Protokollzeilen | nach den Bedingungen von Google ohne Ortszusage | wie Nr. A1 | Google Ads Data Processing Terms | |
| A1j | Cloud Logging (Protokolle der serverseitigen Verarbeitung; Prüfprotokolle) | Logzeilen; Prüfprotokolle über Verwaltungs- und Systemvorgänge (Anlage 1 Nr. 7) | Standort global, also Rechenzentren von Google weltweit; Aufbewahrung 30 Tage (Bucket _Default) bzw. 400 Tage (Bucket _Required) |
wie Nr. A1 | wie Nr. A1 | |
| A1k | Google, Projekt „radtke-solutions“ von radtke solutions | Betriebsauswertung von radtke solutions (Anlage 1 Nr. 7): Annahme in Cloud Run, Speicherung in BigQuery | Nutzungsereignisse, Fehlerberichte mit E-Mail-Adresse und Name, Mailversand-Auswertung | Annahme europe-west3; Speicherung EU (Multiregion) | – | wie Nr. A1, für das Projekt „radtke-solutions“ |
| A2 | united-domains GmbH, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland | Versand der E-Mails der Verbands App (SMTP) und Postfach der Absenderadresse app@verbands.app | E-Mail-Adresse, Name, Inhalt der E-Mail, Anhänge (Rechnungs-PDF, Kalenderanhang) | Deutschland (Angabe des Anbieters) | – | Auftragsverarbeitungsvereinbarung von united-domains |
| A3 | Logodev, Inc., 3723 Greenville Ave., Ste 43522, Dallas, TX 75206, USA (logo.dev) | Anzeige von Firmenlogos | Domain der E-Mail-Adresse der angezeigten Person (ohne allgemeine E-Mail-Anbieter); IP-Adresse des betrachtenden Geräts; Zeitpunkt | USA (Unterauftragsverarbeiter des Anbieters in den USA) | Standardvertragsklauseln nach (EU) 2021/914, Modul 3, in der Vereinbarung des Anbieters | Data Processing Addendum von logo.dev (unterzeichnet) |
| A4 | Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland | E-Mail, Kalender und Terminbuchung von radtke solutions (Microsoft 365): Support-Korrespondenz, Benachrichtigungen des Betriebs bei der Anlage einer Organisation | Inhalte von Support-Anfragen, Angaben der Organisation bei der Anlage | EU (EU Data Boundary) | für Restübermittlungen: EU-US Data Privacy Framework (Zertifizierung der Microsoft Corporation nach deren Angabe); Standardvertragsklauseln über das Microsoft Products and Services Data Protection Addendum | Microsoft Products and Services Data Protection Addendum |
Teil B: Weitere Empfänger ohne Auftragsverarbeitung (§ 6 Abs. 7)
Diese Empfänger erhalten Daten bei der Nutzung der Verbands App, verarbeiten sie aber nach eigenen Bedingungen; Bedingungen nach Art. 28 DSGVO bieten sie für diese Leistung nicht an.
| Nr. | Empfänger | Anlass | Datenarten | Ort | Grundlage einer Drittlandübermittlung | Bedingungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| B1 | Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA | Zustellung von Push-Benachrichtigungen an Apple-Geräte (Apple Push Notification service) | Gerätetoken, Titel, Text und Bildadresse der Benachrichtigung | USA; Apple nennt keinen Verarbeitungsort | Apple stützt Übermittlungen aus dem EWR nach eigener Angabe auf Standardvertragsklauseln; eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework nennt Apple nicht | Apple Developer Program License Agreement, Anhang 1 |
| B2 | Gravatar: Aut O'Mattic A8C Ireland Ltd., Grand Canal Dock, 25 Herbert Place, Dublin, D02 AY86, Irland (für Personen in Europa), und Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA | Abruf eines Profilbilds durch das Gerät der betrachtenden Person | MD5-Hashwert der E-Mail-Adresse der angezeigten Person; IP-Adresse und Browserkennung des betrachtenden Geräts | Automattic nennt keinen Verarbeitungsort | Automattic stützt Übermittlungen aus der EU nach eigener Angabe auf Standardvertragsklauseln; eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework nennt Automattic nicht | Datenschutzerklärung von Automattic |
Nicht in dieser Anlage
- Stripe ist für die Zahlungsfunktionen kein Unterauftragsverarbeiter von radtke solutions (§ 6 Abs. 6).
- Anmeldung mit einem Google- oder Apple-Konto: Wählt eine Person diese Anmeldung, meldet sie sich bei ihrem eigenen Konto bei Google bzw. Apple an; diese handeln dabei ihr gegenüber nach ihren eigenen Bedingungen. Firebase Authentication, das die Anmeldung für die Verbands App verarbeitet, steht unter Nr. A1e.
- App-Stores (Apple App Store, Google Play): Über sie werden die Apps verteilt; sie sind keine Unterauftragsverarbeiter nach dieser Anlage.
- Dienste, die Nutzende selbst über Links aufrufen, etwa Google Maps, WhatsApp, Facebook und LinkedIn zum Teilen oder das Kalenderabo in Outlook, das die persönliche Kalenderadresse an Microsoft übergibt.
- Mailserver einer Eigenen App: Hinterlegt eine Organisation für ihre Eigene App einen eigenen Mailserver, geht der Versand über diesen; er ist in dieser Anlage nicht erfasst.
Fassungen dieses Vertrags
Geltende Fassung: Fassung vom .
Frühere Fassungen: keine.