Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder
gesetzliche Aufbewahrungsfristen es vorsehen. Endet der Vertrag einer Organisation, stellen wir ihr auf Weisung
binnen 30 Tagen einen Export ihrer Daten bereit und löschen die Daten spätestens 30 Tage danach. Endet die
kostenlose Testphase ohne Buchung, löschen wir die Daten der Organisation 12 Monate nach ihrem Ende
(Auftragsverarbeitungsvertrag, § 11). Wiederherstellungspunkte der Datenbank reichen 7 Tage zurück,
Sicherungen werden 98 Tage aufbewahrt; danach laufen sie aus. Protokolle der serverseitigen Verarbeitung bewahren
wir 30 Tage auf, Prüfprotokolle unseres Infrastrukturanbieters über Verwaltungs- und Systemvorgänge 400 Tage;
Aufzeichnungen über den E-Mail-Versand löschen wir nach 180 Tagen.
Für Nutzungsereignisse und Fehlerberichte der Betriebsauswertung (Abschnitt 3.5), für die Nutzungsdaten dieser
Website (Abschnitt 6.1) und für das Protokoll Ihrer Einwilligungen auf dieser Website ist noch keine feste
Löschfrist eingerichtet. Wir bewahren diese Daten auf, solange wir sie für Betrieb, Fehleranalyse und Statistik
bzw. für den Nachweis Ihrer Einwilligung benötigen; Daten aus der Nutzung einer Organisation löschen wir spätestens
mit deren Daten. Sobald feste Fristen eingerichtet sind, nennen wir sie hier. Für Google Analytics gilt
Abschnitt 6.2, für Google Analytics for Firebase Abschnitt 3.5.
Wird ein Nutzerkonto in einer Organisation gelöscht, löschen wir das Nutzerdokument mit den Profilangaben, die
gespeicherten Einstellungen und das Profilbild in dieser Organisation; das Anmeldekonto erst, wenn die Person
keiner weiteren Organisation mehr angehört. Beiträge, Chatnachrichten, Kommentare und andere Inhalte, die die
Person in der Organisation verfasst hat, bleiben dort, bis die Organisation sie löscht. In Sicherungen und
Wiederherstellungspunkten bleiben die Daten, bis diese nach ihren Fristen auslaufen (Wiederherstellungspunkte nach
7 Tagen, Sicherungen nach höchstens 98 Tagen). Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z. B.
Rechnungen, Verträge), bleiben für die Dauer der gesetzlichen Frist erhalten.
Für handels- und steuerrechtliche Dokumentationspflichten gelten Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren
(§ 257 HGB, § 147 AO). Nach Ablauf der Fristen löschen wir die Daten.
Abweichend von den beiden vorigen Absätzen entscheidet bei Mitgliedschaften in der Mitgliederverwaltung
(Abschnitt 3.3) die Organisation, in deren Auftrag wir sie verarbeiten, ob und wann sie anonymisiert
oder gelöscht werden; die App schlägt dafür nach Ablauf der eingestellten Frist beendete Mitgliedschaften
vor. Beiträge und Rechnungen bleiben dabei erhalten.
Zahlungs-, Buchungs-, Erstattungs-, Auszahlungs- und Streitfalldaten speichern wir, solange dies für
Vertragserfüllung, Rechnungslegung, Support, Nachweisführung, Betrugsprävention, Abwehr oder Durchsetzung von
Ansprüchen sowie gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten erforderlich ist. Stripe verarbeitet
und speichert Zahlungsdaten zusätzlich nach den eigenen gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen
Vorgaben.